

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Änderungen erfordern unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2) Vertragsabschluß: Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Bestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten.
3) Preis: Soweit kein anderer Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage für die gelieferte Ware, bzw. abgenommene Menge die gültigen Preislisten. Die Preise verstehen sich ab Werk, exkl. Verpackung, - u. Transportkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen unter einem Gesamt-Nettobetrag von Euro 30,00 berechnen wir Euro 3,00 Kleinauftragsgebühr.
4)Zahlung: Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug spätestens in 30 Tagen fällig. Unberechtigte Abzüge werden nicht anerkannt und von uns nachgefordert. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite und Mahnspesen zu verrechnen. Wir sind jederzeit berechtigt, auch nach Abschluß des Vertrages, Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5) Lieferung: Lieferungen erfolgen ab Lager Salzburg auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind jederzeit berechtigt, von einem anderen Ort (z.B. des Herstellers) zu liefern. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Die Wahl des Befördungsweges erfolgt durch uns.
6) Eigentumsvorbehalt: Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder als Sicherstellung zu übereignen. Wenn der Käufer, aus welchen Gründen immer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, so sind wir berechtigt von unserem Eigentumsvorbehalt sofort Gebrauch zu machen. Diesfalls sind wir auch berechtigt ohne Ankündigung und ohne Mitteilung an den Käufer uns den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand zu verschaffen. Der Käufer verzichtet in diesem Fall auf das Rechtsmittel der Besitzstörungsklage und ist nicht berechtigt, aus diesem Umstand irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns abzuleiten. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum. Bei Insolvenzen sind wir berechtigt, die Rückgabe von uns gelieferter Waren zu verlangen.
7) Beanstandungen und Gewährleistungen: Beanstandungen können nur unverzüglich innerhalb einer Woche, nach Anlieferung schriftlich unter genauer Bezeichnung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht an den Käufer unmittelbar sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, muß dies unverzüglich gemeldet werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden ist eine sofortige Schadensaufnahme beim jeweiligen Verursacher (Post, DPD, Spedition etc.) zu veranlassen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Gegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder eine Gutschrift eines berechneten Betrages zu geben. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung und werden von uns nicht zurückgenommen. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last gelegt werden könnte. Nicht abgeholte Ware oder bei uns gelagerte Ware (z.B. Rep. Geräte) des Kunden wird nach einem Jhar wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt. Ersatzansprüche des Kunden werden nicht anerkannt.
8) Warenrücknahmen sind nur möglich, wenn Waren unbeschädigt und Verpackungen originalverschlossen sind und bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
9) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtssand ist Salzburg. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden.
Salzburg, Oktober 2004'
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